Sportlizenz
Dienstag 11. September 2012 von Tim Bunte
Amtliche Mitteilung Nr. ATT 2012-03
Informationen für TT-Abteilungen und Vereine
Liebe Fachbereichslabteilungen und TT-Vereine,
aus gegebenem Anlass möchten wir auf den Punkt 2 Abs. 2 der DRS Sportordnung vom 11.10.2003 hinweisen.
2. Startrecht
2. Der Besitz einer gültigen Sportlizenz des DRS, bzw. für Nicht-DRS-Mitglieder ein
DBS Sportgesundheitspass, eine gültige funktionelle Klassifizierung und/oder eines
Startpasses/Spielerpasses des/der jeweiligen Fachbereiches/Abteilung. Die DRS Sportlizenz
ist nur dann gültig, wenn die letzte sportärztliche Untersuchung bei Beginn
der Veranstaltung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Dies ist auf dem „Beiblatt
zur DRS-Sportlizenz“ oder im Sportgesundheitspass zu bestätigen.
** Die Kontrolle der gültigen Sportlizenz für den geregelten Spielbetrieb (Liga-Spielbetrieb, RTT-Serie, Bundesrangliste und Deutsche Meisterschaften) obliegt den Fachbereichsabteilungen und Vereinen.
Während der offiziellen Veranstaltungen des DRS Fachbereiches Tischtennis werden die gültigen Sportlizenzen auf ihre Gültigkeit hin überprüft.
Die Spielerinnen und Spieler haben die Pflicht, ihre gültige Sportlizenz zu Prüfzwecken ständig zur Vorlage mitzuführen.
Liegt keine gültige Sportlizenz vor, kann der Aktive nicht an der Sportveranstaltung teilnehmen.
Der Vorstand , 11.September 2012
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 11. September 2012 um 11:20 und abgelegt unter News, Verband/Gesetzliches.