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Sportlizenz

Dienstag 11. September 2012 von Tim Bunte

Amtliche Mitteilung Nr. ATT 2012-03

 

Informationen für TT-Abteilungen und Vereine

 

Liebe Fachbereichslabteilungen und TT-Vereine,

aus gegebenem Anlass möchten wir auf den Punkt 2 Abs. 2 der DRS Sportordnung vom 11.10.2003 hinweisen.

 

2. Startrecht

2. Der Besitz einer gültigen Sportlizenz des DRS, bzw. für Nicht-DRS-Mitglieder ein

DBS Sportgesundheitspass, eine gültige funktionelle Klassifizierung und/oder eines

Startpasses/Spielerpasses des/der jeweiligen Fachbereiches/Abteilung. Die DRS Sportlizenz

ist nur dann gültig, wenn die letzte sportärztliche Untersuchung bei Beginn

der Veranstaltung nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Dies ist auf dem „Beiblatt

zur DRS-Sportlizenz“ oder im Sportgesundheitspass zu bestätigen.

 

** Die Kontrolle der gültigen Sportlizenz für den geregelten Spielbetrieb (Liga-Spielbetrieb, RTT-Serie, Bundesrangliste und Deutsche Meisterschaften) obliegt den Fachbereichsabteilungen und Vereinen.

Während der offiziellen Veranstaltungen des DRS Fachbereiches Tischtennis werden die gültigen Sportlizenzen auf ihre Gültigkeit hin überprüft.

Die Spielerinnen und Spieler haben die Pflicht, ihre gültige Sportlizenz zu Prüfzwecken ständig zur Vorlage mitzuführen.

Liegt keine gültige Sportlizenz vor, kann der Aktive nicht an der Sportveranstaltung teilnehmen.

 

Der Vorstand , 11.September 2012

 

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